10. Sicherheitshinweise,
Pflege und Wartung


10.1 Allgemeine Hinweise

Der Betreiber hat entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die eine Gefährdung von Menschen und Material durch rotierende Gelenkwellen oder deren Teile ausschließen.
Dabei sind vom Anwender oder Betreiber die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten und geeignete Vorkehrungen vor Beginn der Wartungsarbeiten zu treffen:

  • Bei Arbeiten an Gelenkwellen muss sich der Antrieb in Ruhestellung befinden – Motor abstellen und sichern, dass der Antrieb nicht durch Dritte unbefugt wieder in Betrieb gesetzt werden kann.
  • Einbau-, Montage- und Wartungsarbeiten an Gelenkwellen dürfen nur von fachkundigem Personal ausgeführt werden.
  • Beim Ein- und Ausbau sowie beim Transport von Gelenkwellen nicht in die Gelenke greifen, um Quetschungen durch abkippende Flansche oder Gelenkteile zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen verhindern, dass Gelenkwellenhälften ungewollt auseinandergleiten und Verletzungen oder Schäden verursachen.
  • Schnellaufende und/oder lange Wellen mit Schutzvorrichtungen wie Fangbügel und Schutzgitter umkleiden und gegen Berühren sichern bzw. auf mögliche Gefahren deutlich sichtbar hinweisen.
  • Wellen im Stillstand nicht mit Gewichten belasten, keine Werkzeuge oder andere Gegenstände auf die Wellen legen, einhängen oder anderweitig daran befestigen.


Um Schäden und Gefährdungen zu vermeiden, unbedingt die folgenden
grundsätzlichen Hinweise beachten:

  • Die zulässige Betriebsdrehzahl darf nicht überschritten werden.
  • Den zulässigen Beugungswinkel nicht überschreiten.
  • Bei Wellen mit Längenausgleich darf der maximal zulässige X-Wert (Längenausgleich) nicht überschritten werden. Optimal ist die Nutzung von 1/3 des Gesamtlängen­ausgleiches.
  • Die Gelenkwelle ist regelmäßig auf veränderte Laufgeräusche und Vibrationen zu prüfen und gegebenenfalls im Stillstand auf Veränderungen des Gelenkspiels und des Längenausgleiches zu untersuchen.
  • Der Wuchtzustand einer Gelenkwelle darf auf keinen Fall verändert werden.
  • Keine Veränderungen oder selbständige Reparaturen an der Gelenkwelle ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers vornehmen, sonst können Gefahren für Menschen und Material entstehen und es entfällt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.
  • Gelenkwellen dürfen nicht mit Druckwasser oder Dampfstrahl gereinigt werden, um die Beschädigung der Dichtungen zu vermeiden und das Eindringen von Wasser und Schmutz zu verhindern.
  • Bei der Reinigung keine aggressiven Reinigungsmittel verwenden.
  • Kunststoffbeschichtete Profile und Gleitflächen sind vor mechanischen, thermischen und chemischen Beschädigungen zu schützen. Gleitflächen für Dichtungen sind vor Farbgebungsarbeiten abzudecken.
  • In flüssigen und festen Medien dürfen Gelenkwellen nur mit schriftlicher Zustimmung des Herstellers eingesetzt werden.
  • Örtliche Erhitzung der Gelenkwellen(z. B. zum Abbrennen von Farbresten) ist zu vermeiden, da sonst erhebliche Veränderungen der Rundlaufeigenschaften auftreten können.


10. 2 Allgemeine Wartungshinweise

ELBE-Gelenkwellen werden als einbaufertige Aggregate geliefert, sind betriebsfertig abgeschmiert und gewuchtet. Um ihre in der Dokumentation festgelegten und zugesicherten Eigenschaften zu gewährleisten, darf ihr Anlieferzustand nicht verändert werden.

Der Wartungszyklus von Gelenkwellen ist vor allem von den Einsatzbedingungen abhängig.
Überdurchschnittliche Belastungen, Temperaturschwankungen und die Einwirkung von Schmutz und Wasser machen es erforderlich, kürzere Wartungsintervalle einzuhalten, um einen sicheren und wirtschaftlichen Einsatz zu gewährleisten.

Wir empfehlen, die Inspektionsintervalle der Gelenkwellen mit denen anderer Maschinen-
teile oder mit den Serviceintervallen der Maschinen oder Fahrzeuge zu koordinieren. Mindestens einmal im Jahr ist eine Inspektion und Wartung in jedem Falle erforderlich.

Die folgenden Richtwerte für die Kontroll- und Wartungsintervalle gelten für den allgemeinen Gebrauch und sind bei speziellen Einsatzbedingungen entsprechend anzupassen:


10.3 Schmierungsrichtlinien

ELBE-Kardan-Gelenkwellen sind normalerweise mit drei Kegelschmiernippeln DIN 71412 ausgerüstet. Dabei wird jedes Gelenk über je einen Schmiernippel abgeschmiert, der dritte Nippel dient zum Nachschmieren des Keilprofils.
Bei kunststoffbeschichteten Längenausgleichen entfällt dieser Nippel.

10.3.1 Schmierstoffe

  • Temperaturbereich –30°C bis max. +100°C: Zum Nachschmieren der Gelenkwellen nur lithiumverseifte Fette der Konsistenzklasse 2 mit Penetration 265/295 und Tropfpunkt ca. 180 °C verwenden.Die Schmierstoffe dürfen keine MoS2-Zusätze enthalten.
  • Temperaturbereich bis etwa +160 °C, kurzzeitig bis 180 °C (Hochtemperatur- Ausführung): HT-Fette der Konsistenz 1 oder 2 verwenden. Spezialausführungen bis +250°C sind teilweise ebenfalls lieferbar.
  • Temperaturbereich von ca. –60 °C bis +110 °C (Tieftemperatur-Ausführung): TT-Fette der Konsistenz 1 oder 2 verwenden.

10.3.2 Wartungsfreie Gelenkwellen

  • Wartungsfrei: Unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen sind auch wartungsfreie Ausführungen unserer Gelenkwellen möglich.
  • Die rechnerische Lebensdauer der wartungsfreien Gelenkwelle ist dabei identisch zu der einer abschmierbaren Gelenkwelle.
  • Jedoch sind nachfolgende Faktoren im Einsatz und Umgebungsbedingungen unbedingt zu berücksichtigen:
    - hohe Umgebungstemperaturen und
    - ungünstige Winkel / Drehzahl-Verhältnisse.
  • Des Weiteren muss das Alterungsverhalten der Schmierstoffe beachtet werden. Da den Lagern kein neuer Schmierstoff zugeführt werden kann, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen den Austausch der Gelenkkreuz-Sätze.

10.4 Technische Hinweise

  • Vor dem Abschmieren Schmiernippel reinigen!
  • Das Nachschmieren des Verschiebeprofils soll zweckmäßigerweise bei zusammengeschobener Länge Smin bzw. in kürzester Betriebsstellung (Fahrzeug beladen) vorgenommen werden. Bei Nichtbeachtung können überhöhte Axialkräfte auftreten.
  • Entlüftungsventile dürfen nicht entfernt oder durch Standard-Schmiernippel ersetzt werden.
  • Der Schmierstoff darf nicht mit zu hohem Druck oder mit harten Schmierstößen eingepreßt werden. Max. zulässiger Schmierdruck: 20 bar.
  • Die Zapfenkreuzgarnituren sind über die Schmiernippel in der Mitte des Kreuzes oder auf dem Boden einer Lagerbüchse des Kreuzes nachzuschmieren. Dabei ist zu beachten, dass so lange Fett einzupressen ist, bis es an allen vier Dichtungen der Lager wieder austritt. Nur so kann gesichert werden, dass alle vier Lager frisches Fett erhalten haben.
  • Einige Ausführungen von Doppelgelenken sind mit einem Schmiernippel am Mittelstück des Gelenks ausgestattet, über das durch Schmierkanäle die beiden Gelenkkreuze gleichzeitig nachgeschmiert werden (Zentralschmierung).
  • Gelenkwellen, die länger als 6 Monate gelagert wurden, müssen vor Inbetriebnahme abgeschmiert werden.

10.5 Kontrollhinweise

  • Verschraubungen und Anschlußflansche sollen auf festen Sitz überprüft werden.
  • Gelenkwellen im Betriebszustand auf unnormale Laufgeräusche und Vibrationen kontrollieren und nötigenfalls die Ursachen feststellen und die Instandsetzung veranlassen.
  • Die Gelenkwelle auf Spiel in den Gelenklagern und im Längenausgleich vor dem Abschmieren prüfen.
  • Die Stirnflächen der Gelenkwellenflansche und der Gegenflansche sind vor dem Einbau der Gelenkwelle zu reinigen. Nicht fetten oder ölen! Korrosionsschutzmittel und Farbreste sind gründlich zu entfernen. Eventuelle leichte Beschädigungen sind zu beseitigen (Schlag- und Kratzspuren).
  • Gegenflansche sind auf Rundlauf- und Planlaufgenauigkeit zu überprüfen.

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